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FAQ · Rechtsstand 03.09.2026

20 wichtige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Kurze Antworten auf die Fragen, die vor dem Produktstart am häufigsten auftauchen – mit klarer Trennung zwischen geltendem Rechtsstand, Modellannahme und noch offenen Anbieterdetails.

01Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Neue Verträge sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Welche Anbieter direkt zum Start verfügbar sind und welche Konditionen gelten, wird sich erst mit den finalen Produktunterlagen zeigen.

02Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Mindestens 120 € pro Jahr beziehungsweise 10 € monatlich. Unterhalb dieser Grenze entsteht im aktuellen Modell kein Zulagenanspruch.

03Wie hoch ist die maximale Grundzulage?

Bis zu 540 € pro Jahr. Dafür sind 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr beziehungsweise 150 € monatlich erforderlich.

04Gibt es eine besondere Geringverdienerzulage?

Die aktuelle BMF-FAQ nennt keine zusätzliche pauschale Geringverdienerzulage. Niedrige Beiträge werden proportional gefördert: 50 Cent Grundzulage je Euro auf die ersten 360 € sowie gegebenenfalls 1 € Kinderzulage je Euro bis 300 € pro Kind.

05Wie funktioniert die Kinderzulage?

Je kindergeldberechtigtem Kind ergänzt der Staat den Eigenbeitrag bis 300 € pro Jahr im Verhältnis 1:1. Bereits mit 25 € Eigenbeitrag monatlich ist die maximale Kinderzulage erreicht.

06Können Selbstständige ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Grundsätzlich ja: Gewerbetreibende und bestimmte Freiberufler mit abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks gehören ab 2027 grundsätzlich zum unmittelbar berechtigten Personenkreis.

07Kann ich ETFs frei auswählen?

Das hängt vom Produkt ab. In einem Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest. Andere Altersvorsorgedepots können mehr Auswahl bieten, müssen aber ebenfalls die gesetzlichen Anlagegrenzen einhalten.

08Kann ich vor der Rente an das Geld?

Grundsätzlich ist das Geld für die Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige schädliche Verwendung kann zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen. Bestimmte gesetzlich definierte Ausnahmen können gelten.

09Wie wird die Auszahlung besteuert?

Der geförderte Teil wird grundsätzlich vollständig nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Für nicht geförderte Beiträge hängt die steuerliche Behandlung von der Auszahlungsform ab.

10Kann ich 30 % steuerfrei entnehmen?

Nein. Bis zu 30 % können zum Rentenstart als Einmalbetrag entnommen werden, aber die Entnahme ist nicht automatisch steuerfrei. Der geförderte Anteil wird nachgelagert besteuert.

11Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?

Altverträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel in die neue Förderung oder in einen neuen Vertrag kann möglich sein, muss aber wegen Garantien, Kosten, Förderung und Vertragswert individuell verglichen werden. Nicht vorschnell kündigen.

12Welcher Anbieter ist der beste?

Vor Veröffentlichung der finalen Preis- und Leistungsverzeichnisse wäre eine Rangliste Spekulation. Relevant werden Gesamtkosten, Anlageauswahl, Auszahlungsbedingungen, Wechselkosten, Bedienbarkeit und Transparenz.

13Brauche ich ein komplett neues Depot?

Du brauchst einen separaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Der Anbieter kann ihn in eine bestehende App integrieren, ein normales Wertpapierdepot wird aber nicht nachträglich zum geförderten Altersvorsorgedepot.

14Kann ich jährlich statt monatlich einzahlen?

Für die Förderung zählt der Beitrag im Kalenderjahr. Eine Einmalzahlung ist grundsätzlich möglich, wenn der Vertrag sie zulässt und sie rechtzeitig verbucht wird.

15Kann ich Beiträge erhöhen, reduzieren oder aussetzen?

Der Vertrag muss ruhend gestellt werden können. Erhöhungen und Senkungen hängen zusätzlich von den Vertragsregeln ab. Weniger Eigenbeitrag bedeutet weniger beitragsproportionale Zulage.

16Können beide Eltern die Kinderzulage erhalten?

Nicht für dasselbe Kind im selben Jahr. Die Kinderzulage wird einem Elternteil zugeordnet; beide Eltern können bei eigener Berechtigung jeweils Grundzulage auf ihrem eigenen Vertrag erhalten.

17Kann ich unter 18 ein Altersvorsorgedepot haben?

Minderjährigkeit schließt einen Vertrag nicht automatisch aus, schafft aber keinen eigenen Förderanspruch. Entscheidend sind Förderberechtigung und Anbieterregeln. Die Frühstart-Rente ist ein separates Gesetzesvorhaben.

18Was gilt ohne Einkommen oder als Privatier?

Fehlendes Einkommen allein entscheidet nicht. Ohne Zugehörigkeit zu einer unmittelbar berechtigten Gruppe oder mittelbare Berechtigung über den Ehepartner entsteht jedoch keine Zulage.

19Kann ich die Auszahlung pausieren?

Ein allgemeines gesetzliches Pausenrecht gibt es nicht. Änderungen oder Unterbrechungen müssen im Auszahlungsvertrag vorgesehen sein; vereinbart werden können unter anderem gebündelte Zahlungen von bis zu zwölf Monatsleistungen.

20Was passiert bei einer Anbieterinsolvenz?

Verwahrte Wertpapiere bleiben grundsätzlich Kundeneigentum beziehungsweise sind auszusondern; Fondsvermögen ist getrennt. Das schützt nicht vor Kursverlusten und Guthaben auf Verrechnungskonten folgt eigenen Sicherungsregeln.

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