Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln: vier Wege ab 2027
Ein alter Riester-Vertrag muss nicht gekündigt werden. Du kannst ihn weiterführen, nur in die neue Förderung wechseln, beitragsfrei stellen und einen Neuvertrag beginnen oder das Kapital förderunschädlich in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen.
- Altverträge haben Bestandsschutz und dürfen in der bisherigen Förderung weiterlaufen.
- Die Übertragung in einen Neuvertrag löst keine Rückzahlung der bisherigen Förderung aus.
- Wechsel-, Abschluss- und Verwaltungskosten können trotzdem anfallen.
- Ein ruhender Altvertrag und bis zu zwei neue Verträge können parallel bestehen.
- Kündigen und auszahlen lassen ist etwas anderes als förderunschädlich übertragen.
Welche vier Wege gibt es?
Wie läuft die Übertragung in ein Altersvorsorgedepot?
Die Übertragung ist ein Vertragswechsel, keine Auszahlung an dich. Der neue Vertrag übernimmt das geförderte Vermögen; für ihn gelten anschließend die neuen Konditionen und die neue Förderung. Bereits gefördertes Vermögen wird im Übertragungsjahr nicht ein zweites Mal gefördert.
Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot parallel haben?
Ja. Ein zertifizierter Vertrag muss ruhend gestellt werden können. Neben einem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge möglich. Die steuerliche Förderung wird dadurch aber nicht vervielfacht: Sie ist insgesamt begrenzt und wird höchstens auf zwei begünstigte Neuverträge verteilt.
Mit Abschluss eines Neuvertrags wechselst du für die neue Förderung in das neue System. Laut BMF endet dann der förderrechtliche Bestandsschutz des Altvertrags; seine zivilrechtlichen Vertragsbedingungen bleiben davon zu unterscheiden.
Was darf ein Wechsel kosten?
Ein Wechsel kann trotz Kostengrenzen wirtschaftlich nachteilig sein, etwa wenn Garantien, Schlussüberschüsse oder günstige Altbedingungen verloren gehen. Vergleiche deshalb Übertragungswert, neue laufende Kosten, Anlagekonzept und spätere Auszahlung gemeinsam.
Was gilt für Wohn-Riester und Riester-Bausparverträge?
Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt Teil des neuen Systems. Ein Altersvorsorgedepot muss die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum künftig aber nicht zwingend anbieten. Wer diese Option erhalten will, braucht einen Vertrag mit entsprechender Wohnförder-Funktion oder muss zu einem solchen Anbieter wechseln.
Ein bereits geführtes Wohnförderkonto verschwindet durch einen Produktwechsel nicht. Für Entnahmen vor dem 1. Januar 2028 gelten laut BMF aus Vertrauensschutzgründen grundsätzlich die bisherigen Regeln weiter. Wohn-Riester-Fälle sollten deshalb vor einer Übertragung mit Anbieter, ZfA oder Steuerberatung konkret geprüft werden.
Welche Option ist die richtige?
- der Altvertrag teuer und renditeschwach ist,
- ein langer Anlagehorizont besteht,
- du Kursschwankungen tragen kannst,
- der Neuvertrag transparent günstiger ist.
- der Altvertrag hohe Garantien enthält,
- der Rentenstart bald bevorsteht,
- Wohn-Riester genutzt wurde,
- Übertragungswert oder neue Kosten unklar sind.