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ETF-Auswahl · Rechtsstand 03.09.2026

Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Nicht jeder ETF ist automatisch zulässig. Der gesetzliche Rahmen erlaubt vor allem in Deutschland vertriebsfähige OGAW-Fonds mit PRIIPs-Risikoklasse höchstens 5. Welche davon tatsächlich verfügbar sind, bestimmt der zertifizierte Vertrag.

Direkte Antwort
  • Der Vertrag begrenzt die Auswahl stärker als ein normales Wertpapierdepot.
  • OGAW-Fonds und bestimmte weitere Fonds müssen im Basisinformationsblatt höchstens Risikoklasse 5 haben.
  • Ein Standarddepot enthält genau zwei vom Anbieter festgelegte OGAW-Fonds.
  • Ausschüttend oder thesaurierend ist nicht die zentrale gesetzliche Grenze; das konkrete Anlageuniversum entscheidet.
  • Kryptowerte, Einzelaktien und viele Hochrisikoprodukte gehören nicht zum zulässigen Anlagekatalog.

Welche Anlagen nennt das Gesetz?

Vorgesehen sind bestimmte OGAW-Fonds, offene Publikums-AIF und europäische langfristige Investmentfonds, jeweils innerhalb der gesetzlichen Risikogrenzen. Außerdem sind bestimmte in Euro ausgegebene öffentliche Schuldverschreibungen und ein vertragliches Verrechnungskonto zulässig.

Keine freie Übertragung vorhandener ETFs: Gefördert werden Beiträge, die in den zertifizierten Vertrag eingezahlt werden. Ein bestehendes normales ETF-Depot lässt sich nicht einfach als Sacheinlage in ein Altersvorsorgedepot verschieben.

Was bedeuten die Risikoklassen?

BegriffBedeutung
PRIIPs-Risikoklasse 1–7Kennzahl im Basisinformationsblatt des konkreten Fonds. Für Fonds im Altersvorsorgedepot liegt die gesetzliche Obergrenze grundsätzlich bei 5.
Chancen-Risiko-Klasse des VertragsSeparate Klassifizierung des gesamten Altersvorsorgevertrags. Sie dient Produktinformation und Modellrechnungen.
Standarddepot: defensiver FondsMuss bei Festlegung in PRIIPs-Klasse 1 oder 2 liegen.
Standarddepot: chancenreicher FondsMuss bei Festlegung in PRIIPs-Klasse 3, 4 oder 5 liegen.

Was passiert, wenn sich die Risikoklasse ändert?

Beim Standarddepot muss der Anbieter den defensiven Fonds ersetzen, wenn er in Klasse 4 oder höher wechselt. Den chancenreicheren Fonds muss er ersetzen, wenn dieser nicht mehr in Klasse 3 bis 5 liegt. Der Anbieter muss über den Austausch informieren und die Anteile umschichten.

Für frei auswählbare Altersvorsorgedepots ist das konkrete Vorgehen in den Vertragsbedingungen zu prüfen. Die gesetzlichen Anlagegrenzen bleiben einzuhalten; daraus folgt aber nicht, dass du jeden bisherigen Fonds dauerhaft halten kannst.

Wie wähle ich ohne Produktwerbung aus?

DiversifikationBreite Regionen und Branchen statt Einzelwetten.
KostenTER, Handelskosten, Spreads und Vertragskosten gemeinsam betrachten.
NachvollziehbarkeitIndex, Replikation, Fondsdomizil und Basisinformationsblatt verstehen.
RisikosteuerungAktienquote und Zeit bis zur Auszahlung zusammen planen.

Ausschüttend oder thesaurierend?

Beide Bauarten können grundsätzlich in den zulässigen Fondskategorien vorkommen. Entscheidend ist, ob der Anbieter den konkreten Fonds für den Vertrag freigibt. Ausschüttungen bleiben innerhalb des zweckgebundenen Vertrags und sind keine frei verfügbare Auszahlung an dich.

Eine kurze ETF-Liste ist deshalb kein Qualitätsbeweis. Wichtig sind Breite, Kosten, dauerhaft regelkonforme Verfügbarkeit und ein nachvollziehbarer Umgang mit Fondsänderungen.

Rendite nicht mit Sicherheit verwechselnDer Rechner modelliert Szenarien; eine ETF-Auswahl oder Rendite garantiert er nicht.
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Primärquellen§ 1 AltZertG ab 2027 ↗AltvPIBV: Chancen-Risiko-Klassen ↗Anbieter und Anlageauswahl →