Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vertrag für die private Altersvorsorge. Du kannst damit langfristig unter anderem in ETFs und Fonds investieren – ohne Garantie, aber mit Zulagen und steuerfreiem Wachstum während der Ansparphase.
- Start der neuen Produktwelt: 1. Januar 2027.
- Bis zu 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind und Jahr.
- Kapitalmarktchancen statt verpflichtender Beitragsgarantie.
- Geld ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden; Auszahlungen werden später besteuert.
- Anbieter, Kosten und konkrete Anlageauswahl entscheiden mit über das Ergebnis.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Du schließt einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag bei einem Anbieter ab und zahlst eigene Beiträge ein. Der Staat ergänzt diese – abhängig von deinem Beitrag und deiner Familiensituation – um Zulagen. Wertsteigerungen, Dividenden und Umschichtungen werden in der Ansparphase auf Anlegerebene nicht besteuert. Erst in der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung.
Anders als bei klassischen Riester-Garantieprodukten muss beim Altersvorsorgedepot nicht garantiert werden, dass zu Rentenbeginn alle Beiträge erhalten sind. Dadurch kann ein höherer Aktienanteil möglich sein. Im Gegenzug schwankt der Depotwert und Verluste sind möglich.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr kommen 50 Cent Grundzulage je Euro. Auf weitere Beiträge bis 1.800 € gibt es 25 Cent je Euro. Damit sind maximal 540 € Grundzulage möglich. Zusätzlich wird je kindergeldberechtigtem Kind der Eigenbeitrag bis 300 € im Verhältnis 1:1 ergänzt.
Altersvorsorgedepot oder Standarddepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die Produktkategorie ohne Garantie. Innerhalb dieser Kategorie gibt es ein besonders einfaches Standarddepot. Der Anbieter legt dafür zwei Fonds fest – einen chancenreicheren und einen vorsichtigeren. Vor Rentenbeginn wird standardmäßig schrittweise in den vorsichtigeren Fonds umgeschichtet. Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen maximal 1,0 % betragen.
Ein anderes Altersvorsorgedepot kann mehr Auswahl und eigene Anlageentscheidungen erlauben. Mehr Auswahl ist allerdings nicht automatisch besser: Entscheidend sind Gesamtkosten, Diversifikation, Bedienbarkeit und die Regeln der Auszahlungsphase.
Wie kommt das Geld später zurück?
Der Auszahlungsbeginn liegt grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Zum Start können bis zu 30 % als Einmalbetrag entnommen werden. Für das Restkapital sind ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr oder eine lebenslange Leibrente vorgesehen.
Der geförderte Teil der Auszahlung wird grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei Beiträgen oberhalb der Fördergrenze hängt die Besteuerung von der Auszahlungsform ab. Weil dazu am Markt unterschiedliche Modellinterpretationen existieren, weist unser Rechner seine Annahme ausdrücklich aus und behandelt das Ergebnis als Modellwert.
Für wen kann es interessant sein?
- du langfristig bis zur Rente investieren willst,
- du Zulagen nutzen kannst,
- du Kursschwankungen aushältst,
- du Kosten und Anlageauswahl bewusst vergleichst.
- du vor der Rente flexibel an das Geld musst,
- du bereits einen guten Riester-Vertrag hast,
- dein Anlagehorizont kurz ist,
- das Produkt teuer oder unnötig komplex ist.
Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?
- Kapitalbindung: Vorzeitige private Entnahmen führen regelmäßig zur Rückzahlung der Förderung.
- Marktrisiko: Es gibt im Altersvorsorgedepot keine verpflichtende Kapitalgarantie; auch zum Rentenstart sind Verluste möglich.
- Kosten- und Vertragsrisiko: Gebühren, eingeschränkte Fondsauswahl und Auszahlungsbedingungen können den Vorteil der Förderung mindern.
- Nachgelagerte Steuer: Der geförderte Teil wird später vollständig besteuert.
- Regelkomplexität: Familienstatus, Förderberechtigung und Wohnförderkonto können Einzelfallprüfungen erfordern.
Was passiert bei Kündigung oder Beitragsänderung?
Du darfst den Vertrag ruhen lassen sowie Beiträge im Rahmen der Vertragsbedingungen verändern. Weniger Beitrag senkt die künftige Zulage. Eine Kündigung zur Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag ist förderunschädlich; eine Auszahlung an dich ist regelmäßig schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung zugeordneter Zulagen und Steuerermäßigungen aus.
Können Minderjährige oder Menschen ohne Einkommen starten?
Unter 18 zu sein schließt einen Vertrag nicht automatisch aus, begründet aber auch keine Förderung. Entscheidend sind gesetzliche Förderberechtigung und die Abschlussregeln des Anbieters. Auszubildende oder nicht befreite Minijobber können beispielsweise unmittelbar berechtigt sein. Die geplante Frühstart-Rente für Kinder ist ein separates Vorhaben; ihr parlamentarisches Verfahren ist am 03.09.2026 noch nicht abgeschlossen.
Auch ein Privatier ohne Erwerbseinkommen ist nicht allein wegen fehlenden Einkommens ausgeschlossen. Ohne Zugehörigkeit zu einer unmittelbar berechtigten Gruppe oder mittelbare Berechtigung über den Ehepartner entsteht aber keine Zulage. Bereits bestehendes ungefördertes Vermögen kann nicht einfach als ETF-Bestand übertragen werden.
Ist das Kapital garantiert und was passiert bei Anbieterinsolvenz?
Das Altersvorsorgedepot selbst enthält keine Beitrags- oder Kapitalgarantie. Wer eine Garantie möchte, muss ein separates Garantieprodukt mit 80 oder 100 % Garantieniveau wählen – typischerweise mit geringeren Renditechancen.
Wertpapiere im Depot sind grundsätzlich Eigentum des Kunden beziehungsweise aus der Insolvenzmasse auszusondern; Fondsvermögen ist als Sondervermögen getrennt. Das schützt vor der Insolvenz des Verwahrers, nicht vor Kursverlusten, Fondsschließung, Betrug oder zeitweisen Verzögerungen bei der Übertragung. Guthaben auf dem Verrechnungskonto folgt anderen Schutzregeln.
Muss ich ein neues Depot eröffnen?
Ja, für die Förderung ist ein eigener zertifizierter Altersvorsorgevertrag erforderlich. Ein normales Brokerdepot wird nicht nachträglich zum Altersvorsorgedepot. Anbieter können den neuen Vertrag technisch in eine bestehende App oder Kundenverbindung integrieren; rechtlich und abrechnungstechnisch bleibt er ein separater Vertrag.
Kann ich Kapital für Wohneigentum oder Sanierung nutzen?
Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt bestehen. Möglich sind unter gesetzlichen Voraussetzungen Entnahmen für selbst genutztes Wohneigentum, Darlehenstilgung sowie Umbau oder energetische Sanierung. Ein Altersvorsorgedepot muss diese Funktion künftig nicht zwingend enthalten – sie muss im gewählten Vertrag vorgesehen sein.
Entnommene geförderte Beträge werden im Wohnförderkonto erfasst und später besteuert. Für vor dem 1. Januar 2028 erfolgte Entnahmen bleiben aus Vertrauensschutzgründen grundsätzlich die bisherigen Regeln maßgeblich. Das Thema ist deshalb hier gebündelt und wird erst bei nachgewiesener Suchnachfrage zu einer eigenen Seite.