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Rechtsstand 03.09.2026

Auszahlung und Steuern: Brutto ist nicht netto

Zum Rentenstart wählst du zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % können auf einmal ausgezahlt werden – aber nicht automatisch steuerfrei.

Direkte Antwort
  • Auszahlungsbeginn grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren.
  • Leibrente zahlt lebenslang; der Auszahlplan endet spätestens mit Verbrauch des Kapitals.
  • Bis zu 30 % Teilkapital sind zum Start förderunschädlich möglich.
  • Der geförderte Teil einschließlich Wertentwicklung wird vollständig nachgelagert besteuert.
  • Netto und Kaufkraft sind Modellwerte, keine garantierten Auszahlungen.

Auszahlplan oder lebenslange Leibrente?

Befristeter Auszahlplan
  • Läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.
  • Noch vorhandenes Kapital ist grundsätzlich vererbbar.
  • Mit Ende des Plans ist das Kapital verbraucht; weitere Zahlungen gibt es nicht.
Lebenslange Leibrente
  • Zahlt bis zum Lebensende und schützt damit vor dem Langlebigkeitsrisiko.
  • Die normale Leibrente endet mit dem Tod.
  • Optional können zehn oder zwanzig Jahre Rentengarantiezeit vereinbart werden.

Der vereinbarte Start liegt grundsätzlich zwischen 65 und 70. Wer bestimmte gesetzliche Altersleistungen früher bezieht, kann unter Voraussetzungen auch früher beginnen. Zum Auszahlungsbeginn ist außerdem ein Anbieterwechsel möglich.

Wie funktioniert die 30-%-Einmalzahlung?

Bis zu 30 % des zum Start verfügbaren Kapitals können einmalig förderunschädlich entnommen werden. Der verbleibende Teil fließt in den Auszahlplan oder die Leibrente. Die monatliche Zahlung sinkt entsprechend.

30 % entnehmen bedeutet nicht 30 % steuerfrei: Der geförderte Anteil der Einmalzahlung zählt grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen. Eine große Auszahlung kann deshalb im betreffenden Jahr zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Welcher Teil wird besteuert?

Herkunft des KapitalsGrundsätzliche Behandlung
Geförderte EigenbeiträgeAuszahlungen werden vollständig nachgelagert besteuert.
Staatliche ZulagenAuszahlungen werden ebenfalls vollständig nachgelagert besteuert.
Erträge auf gefördertes KapitalAuch Wertsteigerungen und Erträge unterliegen vollständig der nachgelagerten Besteuerung.
Nicht geförderte BeiträgeWerden getrennt zugeordnet; grundsätzlich wird nur der Ertragsanteil besteuert. Die konkrete Behandlung hängt von der Auszahlungsform ab.

Als gefördert gelten Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Beitragsjahr plus die zustehenden Zulagen. Beiträge oberhalb dieser Grenze oder Beiträge ohne Zulagen- beziehungsweise Steuervorteil zählen zum ungeförderten Teil. Bei einem gemischten Vertrag muss der Anbieter die Leistungen entsprechend aufteilen.

Bekomme ich weniger Auszahlung, wenn ich weiteres Einkommen habe?

Der vertragliche Bruttobetrag sinkt nicht automatisch, weil du zusätzlich gesetzliche Rente, Pension, Mieteinnahmen oder Arbeitseinkommen beziehst. Diese Einkünfte können aber deinen persönlichen Einkommensteuersatz erhöhen. Dadurch kann von derselben Bruttoauszahlung netto weniger übrig bleiben.

Leistungen aus dem Vertrag gehören in die Einkommensteuererklärung. Der Anbieter stellt dafür eine Bescheinigung bereit. Ob eine Einkommensteuererklärung verpflichtend ist, hängt von allen Einkünften und persönlichen Umständen ab; der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase wird ebenfalls über die Steuererklärung geltend gemacht.

Fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?

Nach der BMF-FAQ sind Leistungen aus einem privaten Riester-Vertrag bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei; das gilt auch für förderfähige betriebliche Riester-Leistungen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte kann die Kasse dagegen weitere Einnahmen nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigen.

Versicherungsstatus entscheidet: Pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert und privat versichert sind unterschiedliche Fälle. Lasse die konkrete Auszahlung vor Rentenstart von deiner Krankenkasse schriftlich einordnen.

Kann ich den Auszahlungsplan pausieren?

Das Gesetz verlangt einen langlaufenden Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr, gibt aber kein allgemeines, jederzeitiges Pausenrecht vor. Ob Raten geändert, gebündelt oder zeitweise ausgesetzt werden können, muss der zertifizierte Vertrag regeln. Ohne ausdrückliche Vertragsklausel sollte eine Pause nicht eingeplant werden.

Gesetzlich ausdrücklich möglich ist, bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammenzufassen, wenn Anbieter und Vertragspartner dies vereinbaren. Das ist nicht automatisch dasselbe wie eine frei wählbare Auszahlungspause.

Warum zeigt der Schnellcheck nur Brutto?

Für einen belastbaren Netto-Wert braucht der Rechner Annahmen zu anderen Alterseinkünften, persönlichem Steuersatz, Einmalzahlung und Auszahlungsdauer. Deshalb zeigt der Schnellcheck bewusst Brutto. Erst der Detailcheck modelliert die Einkommensteuer – transparent und veränderbar.

Die steuerliche Förderung in der Ansparphase ist damit kein „steuerfreies Geschenk“: Die Steuer wird in die Auszahlungsphase verschoben. Vorteilhaft kann das sein, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger ist. Garantiert ist das nicht.

Zukünftige Euro oder heutige Kaufkraft?

100.000 € in 30 Jahren entsprechen bei 2 % Inflation nur rund 55.000 € heutiger Kaufkraft. Der Umschalter im Detailcheck rechnet deshalb sämtliche Ergebniswerte konsistent um – entweder alles in zukünftigen Euro oder alles in heutiger Kaufkraft.

Was die Monatsrate noch verändert

Rendite in der AuszahlungDas Restkapital kann weiter wachsen, aber auch schwanken.
AuszahlungsdauerEine längere Dauer senkt grundsätzlich die anfängliche Monatsrate.
KostenProdukt- und Auszahlungskosten reduzieren das verfügbare Kapital.
Steuern & InflationBeide mindern, was real zum Leben bleibt.
Brutto, Netto und Kaufkraft modellierenIm Detailcheck kannst du Steuer, Einmalzahlung und Auszahlungsdauer verändern.
Auszahlung berechnen →
PrimärquellenBMF: Auszahlung, Steuer und Sozialbeiträge ↗§ 22 EStG ↗§ 240 SGB V: freiwillig Versicherte ↗Rechenmethodik der Auszahlung →