← Wissen
Selbstständige & Versorgungswerke · Rechtsstand 03.09.2026

Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Versorgungswerke

Die Reform erweitert den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten. Gewerbetreibende, bestimmte Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können ab 2027 grundsätzlich selbst Förderung erhalten – jeweils mit zusätzlichen Voraussetzungen.

Direkte Antwort
  • Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind grundsätzlich erfasst, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
  • Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks brauchen eine fristgerechte Daten-Einwilligung.
  • Ein Rürup-Vertrag kann nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden.
  • Flexible Beiträge helfen bei schwankendem Einkommen; die Vertragsgrenze bleibt 6.840 € jährlich.

Welche Selbstständigen sind unmittelbar berechtigt?

Erfasst sind selbstständig Erwerbstätige mit gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG sowie mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde. Die bloße Bezeichnung „selbstständig“ reicht nicht; maßgeblich sind Einkunftsart und Veranlagung.

Was gilt für Ärzte, Anwälte, Architekten und andere Versorgungswerke?

Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Sie müssen spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres einwilligen, dass das Versorgungswerk die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis unter Angabe der Steuer-ID an die ZfA meldet.

Frist nicht übersehen: Ohne die erforderliche Einwilligung und Datenmeldung kann die Zulage trotz Pflichtmitgliedschaft scheitern. Der konkrete Prozess hängt vom Versorgungswerk ab.

Altersvorsorgedepot oder Rürup?

PunktEinordnung
ÜbertragungRürup-Vermögen kann nicht in das Altersvorsorgedepot übertragen werden.
AuszahlungRürup ist grundsätzlich auf lebenslange Leibrente ausgerichtet; das Altersvorsorgedepot ermöglicht auch einen langlaufenden Auszahlplan.
FörderungRürup wirkt über Sonderausgaben; das Altersvorsorgedepot kombiniert beitragsbezogene Zulagen mit möglichem zusätzlichem Steuervorteil.
FlexibilitätBeide Produkte sind langfristig gebunden. Details zu Beitragsänderung, Kosten und Hinterbliebenen hängen vom Vertrag ab.

Wie gehe ich mit schwankendem Einkommen um?

Die Zulage richtet sich künftig nach dem tatsächlich geleisteten Eigenbeitrag, nicht nach einem Prozentsatz des Vorjahreseinkommens. Monatliche Raten sind nicht zwingend: Entscheidend ist der Beitrag im Kalenderjahr. Ob und bis wann Einmalzahlungen möglich sind, bestimmt zusätzlich der Vertrag.

Einzahlungshöhe, Liquiditätsreserve und Steuervorauszahlungen sollten getrennt geplant werden. Zweckgebundenes Vorsorgevermögen ersetzt kein frei verfügbares Geschäftspolster.

Förderung unabhängig vom Einkommen rechnenTeste 10 €, 25 € oder 150 € monatlich und vergleiche die Zulagenwirkung.
Selbstständigen-Szenario →
PrimärquellenBMF: Förderberechtigung und Rürup ↗§ 79 EStG ab 2027 ↗Förderung im Detail →