Kosten: Die kleine Zahl mit langer Wirkung
0,5 Prozentpunkte Unterschied wirken unscheinbar. Über Jahrzehnte können sie jedoch viele Tausend Euro Endkapital und einen spürbaren Teil der späteren Monatszahlung kosten.
- Der gesetzliche Deckel von 1,0 % Effektivkosten gilt für das Standarddepot – nicht automatisch für jedes Altersvorsorgedepot.
- Effektivkosten zeigen die durchschnittliche Renditeminderung durch Kosten.
- Für den Vergleich zählen Vertrag, Anlage und Auszahlung zusammen.
- Finale Anbieterpreise liegen noch nicht vollständig vor; Ranglisten wären derzeit verfrüht.
Gilt immer ein Kostendeckel von 1 %?
Nein. Das Bundesfinanzministerium nennt die Grenze ausdrücklich als Merkmal des gesetzlich definierten Standarddepots. Dessen Effektivkosten dürfen maximal 1,0 % betragen. Andere Altersvorsorgedepots können eine breitere Auswahl oder zusätzliche Leistungen bieten; ihre tatsächlichen Kosten müssen anhand der finalen Vertragsunterlagen geprüft werden.
Welche Kosten gehören in einen fairen Vergleich?
Was bedeutet „Effektivkosten“?
Effektivkosten drücken aus, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite im Durchschnitt durch Kosten sinkt. Bei 5 % Bruttorendite und 1 % Effektivkosten bleiben modellhaft 4 % Nettorendite. Das ist vergleichbarer als eine einzelne Depotgebühr, ersetzt aber nicht den Blick auf konkrete Eurobeträge und Sonderkosten.
Ein vereinfachtes Langfristbeispiel
Wer 30 Jahre lang monatlich 150 € einzahlt und vor Kosten 5 % Rendite erzielt, erreicht ohne Zulagen modellhaft rund 112.000 € bei 0,5 % laufenden Kosten. Bei 1,0 % sind es rund 103.000 €. Die Differenz liegt in diesem vereinfachten Beispiel bei ungefähr 9.300 €.
Das Beispiel dient nur der Größenordnung: Einzahlungstermin, Renditereihenfolge, Zulagen, konkrete Gebühren und Rundung verändern das Ergebnis. Unser Rechner berechnet den Kosteneffekt mit denselben Zahlungsströmen einmal mit und einmal ohne die eingestellten Kosten.
Darf ein Anbieter die Gebühren später erhöhen?
Ja, eine Kostenänderung ist gesetzlich nicht generell ausgeschlossen. Der Anbieter muss sie aber mindestens vier Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres vor dem Wirksamwerden anzeigen und die Auswirkungen in aktualisierten Kosteninformationen ausweisen. Nicht ordnungsgemäß angezeigte Kosten sind nicht geschuldet.
Bei einer Kostenänderung muss der abgebende Anbieter eine Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag jederzeit kostenfrei ermöglichen. Der neue Anbieter darf für die Annahme des Kapitals eine einmalige Verwaltungspauschale bis 150 € verlangen.
Was kosten Kündigung und Anbieterwechsel?
Ein förderunschädlicher Anbieterwechsel ist von einer Kündigung mit Auszahlung zu unterscheiden. Bei einem Wechsel darf der abgebende Anbieter in den ersten fünf Jahren höchstens 150 € verlangen; danach ist die Übertragung kostenfrei. Eine Auszahlung an dich kann zusätzlich die Rückzahlung der Förderung auslösen.
Kann ich Beiträge erhöhen, reduzieren oder aussetzen?
Zertifizierte Verträge müssen das Ruhenlassen ermöglichen. Beitragserhöhungen und -senkungen richten sich zusätzlich nach den Vertragsbedingungen und der jährlichen Obergrenze von 6.840 €. Weniger Einzahlung bedeutet weniger beitragsproportionale Zulage; oberhalb von 1.800 € Eigenbeitrag wächst die Grundzulage nicht weiter.
Unsere spätere Vergleichsregel
Bis finale Preis- und Leistungsverzeichnisse vorliegen, vergeben wir keine Sterne und küren keinen Testsieger. Wo Kosten noch unbekannt sind, steht „nicht veröffentlicht“ – nicht null Euro.